Wichtige Informationen
SystemischeS Arbeiten
Als Systemiker verstehen wir Probleme und Symptome als Lösungsversuche in (sozialen) Systemen und weniger als Problem des Einzelnen selbst. Das systemische Arbeiten erkennt man deshalb daran, dass neben dem Betrachten einer Person vor allem die Beziehungsstrukturen, Wiederholungen in Gedanken, Verhaltensweisen, Kommunikation (sogenannte Muster) in den jeweiligen Kontexten in den Fokus rückt. Personen werden in ihren jeweiligen Systemen betrachtet: in der Beziehung zu sich selbst, in der Familie, in Partnerschaften, in Freundschaften, im Arbeitskontext, in der Schule/Ausbildung usw.). Kernmerkmale des systematischen Arbeitens sind der Einbezug des familiengeschichtlichen Hintergrunds, der Beziehungserfahrungen und die Aktivierung und Stärkung von sogenannten Ressourcen (Potentiale die Verhaltensmöglichkeiten erweitern und so Lebens- und Problemlösefähigkeiten verbessern können). Die Systemische Therapie wird seit Ende 2008 in Deutschland als wissenschaftliches Psychotherapieverfahren anerkannt und seit 2020 wird sie auch von den Krankenkassen bezahlt.
Systemische Therapie im Überblick
Wir müssen nur lernen zu verstehen, dass man die meisten Schwierigkeiten in Chancen umwandeln kann.(Ben Furman)
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Die Therapie orientiert sich an deinem Anliegen, Du bist der Experte was du erreichen möchtest, der Therapeut ist der Begleiter
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Du hast Stärken und Fähigkeiten die wir gemeinsam (wieder)entdecke
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Wir schauen uns die "Probleme" innerhalb deines aktuellen Lebenszusammenhangs an (wie stehst du in Wechselwirkung mit deinem sozialen Umfeld)
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Krankheiten/Probleme verstehen wir als Lösungsversuch (der oftmals kräftezehrend ist) den wir gemeinsam verstehen und würdigen werden
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Die Therapie in manchmal unkonventionell, denn manchmal ist es hilfreich aus dem Vertrauten auszubrechen, um neue Perspektiven zu ermöglichen
Weg zur Psychotherapie
Schritt 1: Die psychotherapeutische Sprechstunde:
welche psychi-
schen Beschwerden vorliegen und welche weiteren Schritte zu
empfehlen sind. Gegebenenfalls wird als Ergebnis zum Beispiel
empfohlen, Kontakt zu einer Beratungsstelle oder einer Selbst-
hilfeorganisation zu suchen oder aber eine psychotherapeuti-
sche Akutbehandlung.
Zur Vermittlung der ersten psychotherapeutischen Sprechstun-
de können Sie sich unter der Telefonnummer 116117 an die
Terminservicestellen wenden. Von dort erhalten Sie innerhalb
einer Woche einen Termin, der spätestens vier Wochen nach
Vermittlung stattfinden wird. Nähere Informationen zu den
Terminservicestellen in Nordrhein-Westfalen erhalten Sie auch
auf den Internetseiten der Kassenärztlichen Vereinigungen
Nordrhein
Sie können auch direkt bei einer Psychotherapeutin oder einem
Psychotherapeuten anrufen und nach einem Termin für eine erste
psychotherapeutische Sprechstunde fragen.
Bringen Sie in jedem Fall zu Ihrer ersten psychotherapeutischen
Sprechstunde Ihre Krankenkassenkarte mit.
Probatorische Sitzungen
Unter Umständen ergeben die psychotherapeutischen Sprechstunden,
dass eine Richtlinien-Psychotherapie durchgeführt werden sollte. Vor deren
Beginn sind für gesetzlich krankenversicherte Erwachsene zwei bis vier
probatorische Sitzungen à 50 Minuten vorgesehen.
Nicht jede Psychotherapeutin oder jeder Psychotherapeut, bei der oder dem
Sie in den psychotherapeutischen Sprechstunden waren, hat die zeitliche
Kapazität, die probatorischen Sitzungen und die Behandlung selbst zu
übernehmen. Daher müssen Sie bei der Suche nach einem Therapieplatz mit
– regional unterschiedlichen – Wartezeiten rechnen. Etwas anderes ist es,
wenn Ihre Behandlung als „zeitnah erforderlich“ eingeschätzt und dies auf
der „Individuellen Patienteninformation“ vermerkt wird.
Ziel der probatorischen Sitzungen
Die probatorischen Sitzungen sollen zeigen, ob Patientin oder Patient
und Therapeutin oder Therapeut zueinander passen. Gegebenenfalls
können Sie probatorische Sitzungen bei mehreren Psychotherapeutinnen
oder Psychotherapeuten in Anspruch nehmen. Im Verlauf der Sitzungen
werden Sie über Ihre Erkrankung aufgeklärt, wird der Behandlungsplan
erarbeitet und werden Alternativen erläutert.
Sollten Sie Ihr Einverständnis für die Behandlung geben, wird die
Psy chotherapeutin oder der Psychotherapeut Sie in der Regel bei der
Antragstellung unterstützen und die Unterlagen vorbereiten, die bei
Ihrer Krankenkasse einzureichen sind. Genehmigt die Krankenkasse
die Psychotherapie, kann die Behandlung beginnen.
Wer übernimmt die Kosten?
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten
für psychotherapeutische Sprechstunden, Akutbehandlungen, pro-
batorische Sitzungen und – wenn der Antrag genehmigt ist – auch
für Richtlinien-Psychotherapien. Wird ein Antrag auf Verlängerung
der Psychotherapie genehmigt, trägt die gesetzliche Krankenkasse
auch dafür die Kosten. Voraussetzung ist jeweils, dass die Psycho-
therapeutin oder der Psychotherapeut mit der Krankenkasse
abrechnen kann.
Je nach Region bestehen mitunter lange Wartezeiten auf eine
Richtlinien-Psychotherapie bei Psychotherapeutinnen und Psycho-
therapeuten mit Kassenzulassung. Können Sie nachweisen, dass
Sie auf absehbare Zeit keinen Therapieplatz bei diesen Psycho-
therapeutinnen oder Psychotherapeuten finden, begründet das
Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) einen Anspruch auf Kosten-
erstattung, wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse
sind. Sofern ein solcher Anspruch besteht, hat Ihre gesetzliche
Krankenkasse die Kosten einer Psychotherapie in einer Privat praxis
zu übernehmen.
Welche Kosten private Krankenversicherungen übernehmen,
ist je nach Vertrag sehr unterschiedlich. Am besten lassen Sie
sich vor Beginn einer Behandlung die Übernahme der Kosten
von Ihrer Versicherung schriftlich bestätigen.
Bei Beamtinnen und Beamten erstattet die Beihilfe meistens
einen Teil der Psychotherapiekosten. Für Soldatinnen und Solda-
ten trägt die Bundeswehr nach Überweisung durch die Trup-
penärztin oder den Truppenarzt die Kosten der Psychotherapie,
grundsätzlich auch in psychotherapeutischen Privatpraxen. Unter
bestimmten Umständen kann Psychotherapie vom Sozialamt
finanziert werden. Möglich ist auch, für die Kosten einer Psycho-
therapie nach der Gebührenordnung der Psychotherapeutinnen
und Psychotherapeuten selbst aufzukommen.
(Wenn du gewisse Schritte noch einmal genauer nachlesen möchtest findest du die Informationen hier)
Aktuelle Gruppenthemen
ÖRTLICHE UND ÜBERREGIONALE HILFEN
Polizei: 110
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117
Telefonseelsorge:
0800/1110111
oder
0800/110222
Nummer gegen Kummer:
Kinder und Jugendliche:
116111
Für Eltern:
0800/1110550